Angebote & Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft umfasst

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Unser Ausbildungssystem

DTSA-Stufen Vom Anfänger bis zum Profi

DTSA*

Für das DTSA* ist ein Mindestalter von 14 Jahren sowie eine gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TTU) erforderlich. Während der Ausbildung werden in Theorie und Praxis die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten des Sporttauchens vermittelt, wie der sichere Umgang mit der Tauchausrüstung, wichtige Sicherheitsregeln und grundlegende Übungen im Wasser. Nach erfolgreichem Abschluss der Theorie- und Praxisprüfung erhält man das DTSA*.

Um das DTSA** zu erhalten, müssen neben den bestandenen Prüfungstauchgängen weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören ein Erste-Hilfe-Kurs mit Herz-Lungen-Wiederbelebung, der nicht älter als ein Jahr sein darf, sowie eine bestandene Theorieprüfung. Außerdem müssen die Spezialkurse „Orientierung“ und „Gruppenführung“ absolviert werden. Zusätzlich müssen seit dem Abschluss des DTSA* mindestens 25 Tauchgänge nachgewiesen werden.

Für das DTSA*** müssen neben den Prüfungstauchgängen weitere Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehören die Spezialkurse „Nachttauchen“ sowie „Tauchsicherheit und Rettung“ und eine bestandene Theorieprüfung. Außerdem muss der Taucher mindestens 65 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens zehn Tauchgänge tiefer als 30 Meter.

Das DTSA**** ist ein besonderes Brevet, das ohne Prüfung an Taucher mit großer Erfahrung und besonderem Engagement im organisatorischen Bereich verliehen wird. Voraussetzungen sind unter anderem, dass der Taucher mindestens zwei Jahre im Besitz des CMAS***-Brevets ist und erfolgreich an einem Spezialkurs in Meeres- oder Süßwasserbiologie teilgenommen hat. Außerdem müssen mindestens 100 Tauchgänge seit dem Abschluss des DTSA*** nachgewiesen werden.

Zusätzlich wird ein besonderes Engagement im organisatorischen Bereich erwartet. Der Antrag auf Verleihung wird vom Bewerber selbst mit entsprechenden Nachweisen eingereicht und muss vom Vereinsvorsitzenden unterschrieben werden. Dabei wird darauf geachtet, dass keine sogenannten „Gefälligkeitsunterschriften“ erfolgen. Das DTSA**** gilt als besondere Auszeichnung und wird nur an Taucher verliehen, die sich durch Erfahrung und Engagement besonders verdient gemacht haben.

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